Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, kurz GPSR. Laut Amazon betrifft die Verordnung die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte – also fast alles, was auf Amazon verkauft wird. Für dich heißt das: Bestimmte Angaben müssen auf dem Produkt stehen, und dieselben Angaben müssen im Amazon-Angebot sichtbar sein. Fehlen sie, kann Amazon Angebote deaktivieren.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Grundlage sind der Verordnungstext und die Seller-Central-Hilfe.
Was im Online-Angebot stehen muss
Artikel 19 der GPSR regelt den Fernabsatz. Jedes Angebot muss mindestens diese Angaben eindeutig und gut sichtbar enthalten:
- Hersteller: Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Marke, Postanschrift und E-Mail-Adresse.
- Verantwortliche Person in der EU, falls der Hersteller nicht in der EU sitzt: Name, Postanschrift und E-Mail-Adresse.
- Angaben zur Identifizierung des Produkts: eine Abbildung, die Art des Produkts und sonstige Produktidentifikatoren.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die auf dem Produkt, der Verpackung oder einer Begleitunterlage stehen müssen – in einer Sprache, die Verbraucher im jeweiligen Land leicht verstehen.
Was auf dem Produkt stehen muss
- Eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes gut lesbares Element zur Identifizierung. Wenn das am Produkt nicht geht: auf der Verpackung oder in einer Begleitunterlage.
- Name, Handelsname oder Marke des Herstellers, Postanschrift und E-Mail-Adresse – auf dem Produkt oder, wenn nicht möglich, auf Verpackung oder Begleitunterlage.
- Anleitung und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird – außer das Produkt ist ohne sie sicher nutzbar.
Außerdem gilt: Ein Produkt darf in der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der dafür verantwortlich ist (Artikel 16). Sitzt dein Hersteller etwa in China, brauchst du also eine verantwortliche Person in der EU – das kann zum Beispiel der Importeur sein.
Wer welche Pflichten hat
Hersteller
Hersteller führen vor dem Inverkehrbringen eine interne Risikoanalyse durch und erstellen technische Unterlagen. Diese halten sie zehn Jahre lang für die Behörden bereit. Unfälle mit dem Produkt melden sie unverzüglich über das Safety Business Gateway der EU. Wer Waren unter eigener Marke vertreibt, sollte genau prüfen, ob er rechtlich als Hersteller gilt.
Händler
Händler müssen sich vor dem Verkauf vergewissern, dass Hersteller und gegebenenfalls Importeur ihre Kennzeichnungspflichten erfüllt haben. Fehlen Herstellerangaben oder Warnhinweise, darfst du das Produkt nicht einfach trotzdem anbieten.
Wo du die Angaben in Seller Central einträgst
Amazon trennt zwei Dinge: Hersteller und verantwortliche Person hinterlegst du pro Marke, Warn- und Sicherheitshinweise pro Angebot und Store.
Hersteller und verantwortliche Person
- Marke in der Amazon Markenregistrierung (Brand Registry) registrieren – das ist der schnellste Weg.
- In Seller Central „Verkäuferleistung“ öffnen, Abschnitt „Compliance mit gesetzlichen Anforderungen“.
- Oben rechts auf „Compliance-Informationen übermitteln“ klicken.
- „Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit“ wählen, Marke auswählen, Herstellerdaten eintragen, speichern.
- Danach unter „Richtlinie“ die Option „Informationen zur verantwortlichen Person“ wählen und die Daten der verantwortlichen Person eintragen.
Ist dein Hersteller in der EU ansässig und zugleich verantwortliche Person, reichen laut Amazon die Herstellerangaben. Nach zwei bis fünf Werktagen sollten die Einträge als „Gültig“ markiert sein. Für Produkte ohne Marke führt der Weg über „Gesamten Lagerbestand verwalten“: ASIN suchen, „Grund für die Sperre überprüfen“ und dann „Angebot korrigieren“. Die Compliance-Prüfungen dauern laut Amazon zwischen 2 und 48 Stunden, nach bestätigten Angaben wird das Angebot innerhalb von 7 Tagen aktiviert.
Warn- und Sicherheitshinweise
Diese Angaben machst du direkt am Angebot – in „Gesamten Lagerbestand verwalten“, per Dateivorlage oder über die API:
- Sicherheitsbescheinigung: „Ja“ nur, wenn dein Produkt ohne Warn- und Sicherheitshinweise sicher verwendet werden kann. Wählst du „Ja“, obwohl Hinweise nötig sind, wird das Angebot nicht erstellt.
- Compliance-Medien – Sprache: die Amtssprache des Stores, in der das Dokument vorliegt.
- Compliance-Medien – Art des Inhalts: etwa Bedienungsanleitung, Benutzerhandbuch oder Sicherheitsinformationen.
- Compliance-Medien – Quelle: ein direkter Download-Link zur PDF, kein Freigabe-Link, der die Datei nur im Browser anzeigt.
Alternativ kannst du Bilder mit den Sicherheitshinweisen hochladen (Bildvarianten PS01 bis PS06). Amazon entfernt solche Bilder, wenn sie in der falschen Sprache oder unlesbar sind. Verkaufst du in mehreren EU-Stores, machst du die Angaben für jeden Store.
Checkliste GPSR
- Hersteller mit Name, Postanschrift und E-Mail auf Produkt oder Verpackung
- Bei Herstellern außerhalb der EU: verantwortliche Person in der EU benannt und auf dem Produkt angegeben
- Typen-, Chargen- oder Seriennummer am Produkt
- Anleitung und Sicherheitshinweise in der Sprache jedes Ziellandes
- Hersteller und verantwortliche Person in Seller Central je Marke hinterlegt
- Warn- und Sicherheitsdokumente je Angebot und Store als direkter Download-Link oder Bild
- Status unter „Verkäuferleistung“ regelmäßig geprüft – offene Zeilen sofort bearbeitet
Gilt die GPSR auch für Lebensmittel?
Nein, laut Amazon gilt die GPSR für die meisten Non-Food-Verbraucherprodukte. Für Lebensmittel, Kosmetik, Spielzeug oder Elektrogeräte gibt es zusätzlich eigene Regeln, die neben oder vor der GPSR gelten können.
Reicht es, die Angaben nur in Seller Central zu machen?
Nein. Die Angaben müssen auch auf dem Produkt, der Verpackung oder einer Begleitunterlage stehen. Seller Central ist nur der Weg, sie auf der Produktseite sichtbar zu machen.
GPSR, Verpackungsregister, Steuern: Vor dem ersten Verkauf in einem neuen Land kommt einiges zusammen. Wir prüfen mit dir, was für deine Produkte gilt, und setzen es im Konto um – mehr auf unserer Seite Markteintritt & EU.
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